Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. findest du hier .
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V.
Die Teilnahmebedingungen gelten sowohl für die Lehrgänge als auch für die Online ausgeschriebenen Schwimmkurse (nachfolgend vereinfacht Veranstaltungen genannt).
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. (bspw. vorherige Abzeichen oder Erste-Hilfe-Kurse)
Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben.
Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden.
Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind – sofern nach der einschlägigen Prüfungsordnung zulässig – auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Mit der Anmeldung gehen wir davon aus, dass ihr Kind die Mindestvoraussetzung für unsere Schwimmkurse erfüllt. Sollte dies bei ihrem Kind nicht der Fall sein, gehen wir von einer Täuschung ihrerseits aus und behalten uns vor, ihr Kind von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Kosten auszuschließen. Allgemeine Voraussetzungen sind in jedem Fall die deutsche Sprache und der Wille zur Mitarbeit ihres Kindes.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme am Kurs nur möglich ist, wenn die Zahlung spätestens eine Woche nach Erhalt der Bestätigungsmail bei uns eingegangen ist. Dies gilt auch, wenn die Rechnung ein längeres Zahlungsziel vorsieht.. Ansonsten behalten wir uns vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Die Bestätigungsmail erhalten Sie nach Anmeldeschluss.
Der Teilnehmerbeitrag ist im Regelfall auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. zu überweisen:
Kreditinstitut: Sparkasse Dortmund
IBAN: DE90 4405 0199 0061 0038 43
BIC: DORTDE33XXX
Als Verwendungszweck der Überweisung sind unbedingt Vorname und Name des Teilnehmers sowie die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich.
Die Kosten für die vor Ort gekauften Karten müssen in Bar bezahlt werden.
Für fehlgeschlagene Lastschriften berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € auf den Kurspreis
Die Stornierung einer Anmeldung hat durch Mitteilung in Textform bis zum Meldeschluss durch den Teilnehmer zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro fällig. Bei später eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnehmerbeitrag eingezogen.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Werktagen nach Lehrgangsende wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– € fällig, dies gilt nicht für unsere Schwimmkurse
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Kursteilnehmer mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Kursverwaltung. Es handelt sich insbesondere um folgende Daten: Name und Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil), Geburtsdatum, erworbene Abzeichen und Gesundheitliche Einschränkungen.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter.
Für die Dauer der Schwimmausbildung obliegt der DLRG die Aufsichtspflicht für ihr Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt ab dem Moment, in dem Sie als Eltern Ihr Kind an den Duschen an die aufsichtsführenden Personen der DLRG übergeben. Nach Abschluss der Übungsstunde übergeben wir an dieser Stelle Ihr Kind wieder an Sie.
Wenn Ihr Kind an einem Schwimmkurs teilnimmt, erhalten Sie für dieses Kind im darauffolgenden Kurs, in Ihrer Kursstunde ein Vorkaufsrecht. Dieses Recht entfällt jedoch bei einer Abwesenheit von 5 oder mehr Kursstunden, wenn dem Veranstalter für diese Abwesenheiten nicht bis zur letzten Stunde ein ärtzliches Attest vorliegt.
Um dieses Vorkaufrecht für Ihr Kind in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie frühzeitig eine Email an die hinterlegte E-Mail Adresse mit genauen Informationen und einem Anmeldecode. Sollte es hier zu technischen Problemen kommen, kontaktieren Sie uns umgehend über das Kontaktformular, sodass wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Der Verkauf von Karten mit Vorkaufsrecht findet ausschließlich ab der 9. Kursstunde bis zu dem in der Mail angegebenen Datum statt, danach gehen die Karten in den freien Verkauf.
Achtung! Dieses Vorkaufsrecht gilt nicht, wenn Ihr Kind an einem einmaligen Zusatzangebot teilgenommen hat. (bspw. Ferienkurs, Kompaktkurs, Sonderkurs o.ä.). In dem Falle ist dies jedoch durch uns in der Ausschreibung kenntlich gemacht.
Das Zuschauen während des Übungsbetriebes ist nur in begründeten Ausnahahmen möglich. Ablenkung der Schwimmschüler durch Eltern erschwert dem Ausbilder die Arbeit und bringt unnötige Unruhe in den Übungsbetrieb.
Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Kind haben, kontaktieren Sie bitte unsere Technische Leitung Ausbildung (ausbildung@luetgendortmund.dlrg.de)
Das Ziel der DLRG ist es, aus Ihrem Kind, einen sicheren Schwimmer zu machen. Dazu benötigen wir jedoch einige Informationen über Ihr Kind.
Sollten gesundheitliche Einschränkungen bestehen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit unserer Technischen Leitung Ausbildung auf (ausbildung@luetgendortmund.dlrg.de)
Ziel eines Kompaktkurses ist es, die erforderlichen Inhalte und Lerneinheiten innerhalb kürzester Zeit zu absolvieren. Hierfür setzen wir eine entsprechende Fitness und Lernbereitschaft voraus. Sollten die Prüfungsinhalte nicht bestanden werden, können wir dennoch keine Kosten zurückerstatten
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
Stand 11/2023
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.