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FAQ (Häufig gestellte Fragen)

  1. Welche Voraussetzungen gelten zur Teilnahme an den Schwimmkursen?
  2. Wann und wo findet der Kurs der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. statt?
  3. Wie lange dauern ein Kurs und eine Kursstunde?
  4. An wen kann ich mich wenden, wenn ich über den Leistungsstand meines Kindes informiert werden möchte?
  5. Wer ist für die Ausbildung und den Kursbetrieb allgemein verantwortlich?
  6. Kann ich während der Übungseinheit im Hallenbad zuschauen?
  7. Wie kann ich eine Karte für die Schwimmkurse kaufen? / Gibt es eine Warteliste?
  8. Wer kann Mitglied in der Ortsgruppe Lütgendortmund werden?
  9. Wie kann ich Mitglied der Ortsgruppe werden?
  10. Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?
  11. Wer ist der Ansprechpartner für Mitgliedschaften?
  12. Wie und zu wann kann ich eine Mitgliedschaft kündigen?
  13. Findet eine Mitgliederversammlung statt?
  14. Hat die Ortsgruppe Lütgendortmund ein Wachteam für den Wasserrettungdsdienst?
  15. Was muss ich tun, um Teil dieses Teams zu werden?
  16. Ich Interessiere mich für den Wasserrettungsdienst, an wen kann ich mich wenden?
  17. Besteht in der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. ein Team für Wettkämpfe im Bereich Rettungssport?
  18. Kann man die Ausbildung zum Rettungsschwimmer verkürzen?

1. Welche Voraussetzungen gelten zur Teilnahme an den Schwimmkursen?

Um eine gute Kommunikation zu gewährleisten ist die Deutsche Sprache und der Wille zur Mitarbeit Ihres Kindes Voraussetzung. Mit der Anmeldung gehen wir davon aus, dass Ihr Kind die Mindestvoraussetzung für unsere Schwimmkurse erfüllt.(Schwimmkurse) Sollte dies bei Ihrem Kind nicht der Fall sein, gehen wir von einer Täuschung Ihrerseits aus und  behalten uns  vor, Ihr Kind vom Schwimmkurs ohne Rückerstattung der Kosten auszuschließen. Die frühestmögliche Ausbildung kann mit 4 ½ Jahren beim Eltern-Kind-Schwimmen beginnen. Die Anfängerschwimmausbildung ist ab einem Alter von 5 Jahren möglich. Für die Jugendschwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen gelten besondere Mindestalter. Diese finden Sie bei den jeweiligen Voraussetzungen.

 

2. Wann und wo findet der Kurs der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. statt?

Die Kurse der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. finden immer montags im Hallenbad Lütgendortmund (Volksgartenstr. 80, 44388 Dortmund) statt. An Feiertagen und Ferien bleibt das Bad geschlossen. Die einzelnen Übungsstunden entnehmen Sie bitte dieser Übersicht.

 

3. Wie lange dauern ein Kurs und eine Kursstunde?

Ein Kurs hat in der Regel 10 wöchentliche Einheiten à 40 Minuten mit 10 minütigen Warmschwimmen (Ausnahme AQUA-Fit 30 Min.) und findet jeden Montag statt.

 

4. An wen kann ich mich wenden, wenn ich über den Leistungsstand meines Kindes informiert werden möchte?

Um Ihnen eine genaue und detaillierte Auskunft über den Fortschritt und Leistungsstand Ihres Kindes geben zu können, sollten Sie mit dem zuständigen Riegenführer darüber sprechen. Die Gespräche sollten nach Möglichkeit vor oder nach einer Übungseinheit stattfinden. Sollten Sie nicht den Namen des Riegenführers kennen, so unterstützt Sie unser Badteam gerne und informiert die zuständige Person.

 

5. Wer ist für die Ausbildung und den Kursbetrieb allgemein verantwortlich?

Für den Kursbetrieb und die Schwimmausbildung ist unser Technischer Leiter Ausbildung zuständig. Bei Fragen zur Ausbildung und zum Kursbetrieb steht er Ihnen gerne zur Verfügung.

 

6. Kann ich während der Übungseinheit im Hallenbad zuschauen?

Ablenkungen der Schwimmschüler durch die Eltern erschwert dem Ausbilder die Arbeit und bringt unnötige Unruhe in den Übungsbetrieb. Nach Beendigung der Stunde steht Ihnen bei Bedarf der verantwortliche Ausbilder Ihres Kindes für Fragen zur Verfügung.

 

7. Wie kann ich eine Karte für die Schwimmkurse kaufen? / Gibt es eine Warteliste?

Die Kurskarten können ausschließlich online vor Beginn eines neuen Kurses gekauft werden. Ob und wie viele Karten bei einem freien Verkauf zur Verfügung stehen, können wir pauschal nicht sagen. Aufgrund der schwankenden Zahlen ist dies von Kurs zu Kurs unterschiedlich. Bitte entnehmen Sie genauere Informationen dazu aus der von uns veröffentlichten News auf dieser Homepage.

Die Umtauschphase für Teilnehmer mit einer bestehenden Kurskarte findet nach der 8. Stunde des laufenden Kurses statt, die Kursteilnehmer werden hierzu per E-Mail benachrichtigt. Der freie Kartenverkauf findet, sofern Karten zum Verkauf stehen,  vor der 10. Stunde des Kurses statt.

Die Karten können ausschließlich über unsere Webseite erworben werden.

Mittlerweile führen wir auch eine Warteliste für unsere Kurse, auf die Sie sich gerne aufnehmen lassen können

 

8. Wer kann Mitglied in der Ortsgruppe Lütgendortmund werden?

Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. werden. Durch Eintrittserklärung werden die Satzung und Ordnung der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. anerkannt.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand der Ortsgruppe.

 

9. Wie kann ich Mitglied der Ortsgruppe werden?

Durch Ausfüllen und Unterschrift der Beitrittserklärung wird die Satzung der Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. anerkannt und die damit verbundenen Rechte und Pflichten wahrgenommen.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand der Ortsgruppe.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

10. Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?

 

Eine Übersicht der Preise haben wir Ihnen hier (Übersicht Preise) zur Verfügung gestellt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne per Kontaktformular diese Fragen schreiben

11. Wer ist der Ansprechpartner für Mitgliedschaften?

Die Mitgliedschaften werden vom Geschäftsführer der Ortsgruppe Lütgendortmund verwaltet. Dieser ist zeitgleich der Ansprechpartner bei Fragen rund um die Mitgliedschaft und die Beantragung. 

 

12. Wie und zu wann kann ich eine Mitgliedschaft kündigen?

Die Austrittserklärung eines Mitgliedes muss schriftlich mindestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) der DLRG OG Lütgendortmund e.V. zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres (31.12 des jeweiligen Jahres) wirksam. Es gilt eine Monatsfrist. (Eingang einen Monat vor Ende des Geschäftsjahres)

 

13. Findet eine Mitgliederversammlung statt?

Ja. Die DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. organisiert jedes Jahr eine Mitgliederversammlung, um über alle Neuerungen und Veränderungen in den einzelnen Ressorts des Vorstandes zu informieren. Hierzu werden alle stimmberechtigten Mitglieder schriftlich eingeladen.

 

14. Hat die Ortsgruppe Lütgendortmund ein Wachteam für den Wasserrettungdsdienst?

Ja. Die Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. verfügt über ein festes Wachteam, das sich mehrmals im Jahr zu gemeinsamen Wachen am Hengsteysee und Möhnesee trifft. Es besteht auch die Möglichkeit an der Küste den Wasserrettungsdienst zu verrichten. Hierzu verweisen wir an dieser Stelle an den Zentralen Wasserrettungsdienst (ZWRD-K), der sämtliche Anfragen hierzu annimmt.

 

15. Was muss ich tun, um Teil dieses Teams zu werden?

Es gibt folgende Voraussetzungen, um am Wasserrettungsdienst teilnehmen zu können:

Mitgliedschaft in der DLRG

Mindestalter 16 Jahre

Gültiger Rettungsschwimmpass Silber (nicht älter als 2 Jahre)

Funkausbildung (wird vom Bezirk Dortmund durchgeführt)

Teamfähigkeit und Spaß an der Sache

 

Die DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. bietet natürlich das Rettungsschwimmabzeichen Silber in Verbindung mit einem Erste-Hilfe-Kurs an. Nach Abnahme des Abzeichens kann der Einstieg in das Wachteam erfolgen.

 

16. Ich Interessiere mich für den Wasserrettungsdienst, an wen kann ich mich wenden?

In erster Linie ist der Technische Leiter Einsatz der Ortsgruppe der passende Ansprechpartner rund um das Thema „Einsatz / Wasserrettungsdienst“. Er ist per Kontaktformular oder montags im Bad zu erreichen.

 

17. Besteht in der DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. ein Team für Wettkämpfe im Bereich Rettungssport?

Nein. Die DLRG Ortsgruppe Lütgendortmund e.V. verfügt derzeit über kein festes Wettkampfteam, das regelmäßig an Rettungsvergleichswettkämpfen teilnimmt.

 

18. Kann man die Ausbildung zum Rettungsschwimmer verkürzen?

Diese Frage wird uns regelmäßig gestellt. Grundsätzlich sieht die Prüfungsordnung für die Vorbereitung auf das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber einen Ausbildungsumfang von mindestens 16 Lerneinheiten Theorie und Praxis vor. Nachgewiesene Vorkenntnisse können zwar bei der Ausbildung berücksichtigt und auf den Ausbildungsumfang angerechnet werden, dennoch müssen am Ende alle vorgeschriebenen Prüfungsleistungen vollständig und sicher beherrscht werden.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Ausbildung nicht nur dem Bestehen einer Prüfung dient. Ziel ist es, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer so auszubilden, dass sie sich selbst und andere Menschen in Notsituationen sicher retten können. Die vorgesehene Ausbildungsdauer hat daher ihren fachlichen und sicherheitsrelevanten Hintergrund.
Besonders wichtig ist dabei die schwimmerische Leistungsfähigkeit. Viele Teilnehmer unterschätzen die Voraussetzungen, die bereits vor Beginn des Lehrgangs vorhanden sein sollten. Die Ausbildung ist nicht dafür gedacht, grundlegende Schwimmfertigkeiten erst zu vermitteln oder fehlende Kondition aufzubauen. Diese Voraussetzungen müssen von den Teilnehmern mitgebracht werden. Die DLRG definiert „sicheres Schwimmen“ unter anderem als die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten ohne Halt im tiefen Wasser zu schwimmen, in Bauch- und Rückenlage schwimmen zu können, Sprünge ins tiefe Wasser zu beherrschen und sich unter Wasser zu orientieren.
Ob die eigenen schwimmerischen Fähigkeiten ausreichen, lässt sich nicht per E-Mail, Telefon oder aufgrund einer Selbsteinschätzung beurteilen. Eine solche „Ferndiagnose“ ist nicht möglich. Erst durch die Beobachtung im Wasser können Ausbilder einschätzen, ob die erforderlichen Fähigkeiten bereits vorhanden sind um den Kurs erfolgreich abzuschließen oder ob zusätzlicher Trainingsbedarf besteht.
Unsere Aufgabe als Ausbilder ist es, Defizite aufzuzeigen und auf die Anforderungen hinzuweisen. Das eigentliche Training zur Verbesserung von Ausdauer, Schwimmtechnik, Tauchfähigkeit oder Schnelligkeit muss jedoch eigenständig erfolgen. Diese Grundlagen können im Rahmen eines Rettungsschwimmkurses nicht im erforderlichen Umfang aufgebaut werden.
Letztlich ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber keine bloße Teilnahmebescheinigung, sondern ein Qualifikationsnachweis. Ein Rettungsschwimmer übernimmt Verantwortung für die Sicherheit anderer Menschen. Deshalb müssen die geforderten Leistungen sicher und zuverlässig erbracht werden können. Ein Rettungsschwimmabzeichen ist eine Auszeichnung, die man sich durch eigenes Training, Einsatzbereitschaft und das Erreichen der geforderten Leistungen verdienen muss. Die Prüfungsanforderungen gelten dabei für alle Teilnehmer gleichermaßen.

 

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