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Regelmäßige Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Speziell für Lehrkräfte an Schulen und Personal im offenen Ganztag bieten wir den Erwerb der Rettungsfähigkeit an.

Der Stundenumfang beträgt 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten (3 ZE Theorie, 3 ZE im Wasser). Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.

Die Gruppengröße beträgt maximal 12 Lehrkräfte je qualifizierten Ausbilder.

Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.

Die Kosten sind landesweit auf 60 € festgelegt.

Können sich die Lehrkräfte den Betrag von Euro 60,- erstatten lassen?

Ja, die Lehrkräfte reichen die Teilnahmebestätigung, auf der auch der Betrag von Euro 60,- bereits eingedruckt ist bei der Schulleitung oder bei der Steuererklärung ein und machen Fortbildungskosten geltend.

Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit dem Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW ab. Zusätzlich wird das Schwimmabzeichen in Bronze ausgestellt.

Folgende Rettungsfähigkeiten können erworben werden

Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z. B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft

  • über das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze verfügen 
  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen 
  • eine Person schleppen 
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können

Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das
-    Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Bronze besitzen oder
-    das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und gleichzeitig
•    von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom
     Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
•    ca. 10 m weit tauchen,
•    Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden
     oder sich aus diesen lösen,
•    einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.
     15 m weit schleppen und an Land bringen und
•    lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz* benutzt,
•    muss die Aufsicht führende Lehrkraft das 
      Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Silber besitzen und die
      Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.)
      kennen und
•    müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen
      Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen
      Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein.

*Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht (z. B. Badesee)

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